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§ 1 Name, Ziel und Zweck
Der Verein führt den Namen "Eintracht-Fanclub Vogelsbergadler 1984"; er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name:
Eintracht-Fanclub Vogelsbergadler 1984 e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Alsfeld/Hessen
1.
Zweck und Ziel des Vereins sind das Interesse an dem Verein der Sportgemeinde Eintracht Frankfurt zu wecken, gemeinsame Ausflugsfahrten zu Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen der Eintracht Frankfurt zu unternehmen, sowie die Freundschaft und Geselligkeit der Vereinsmitglieder untereinander zu pflegen. Das Geschäftsjahr entspricht dem laufenden Kalenderjahr.


§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliederbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.


§ 3 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Austritt;
Die Austrittserklärung muss einem Mitglied des Vorstandes schriftlich zugehen; bei beschränkt Geschäftsfähigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
2. Ausschluss;
ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.
Über den Ausschluss bestimmt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.


§ 5 Rechte und Pflichten des Mitgliedes
Das Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen und Versammlungen des Vereines teilzunehmen. Die Mitgliedschaftsrechte ruhen bei Nichtzahlung der Vereinsbeiträge.


§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:
A - Der Vorstand
B - Die Mitgliederversammlung


§ 7 Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen und zwar:
dem 1. Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem 1. Kassenwart
dem stellvertretenden Kassenwart
dem 1. Schriftführer
dem stellvertretenden Schriftführer
dem Pressewart
dem 1. Beisitzer
dem 2. Beisitzer
dem 3. Beisitzer
dem 4. Beisitzer
Zur Vertretung des Vereines sind der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende jeweils mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes berechtigt. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Jahreshauptversammlung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Ablauf der Amtszeit weiter, sofern eine Neuwahl noch nicht stattgefunden hat.


§ 8 Mitgliederversammlung
Im Jahr muss mindestens einmal eine ordentliche Jahreshauptversammlung stattfinden und zwar spätestens bis 01.03. des kommenden Jahres. Sie wird durch den Vorstand vorher durch einfachen Brief einberufen. Der Vorstand hat ferner eine Mitgliederversammlung dann einzuberufen, wenn dies 1/5 der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt.


§ 9 Verfahren Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden.
Über die Annahme der Beschlussanträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ , zu Änderungen des Vereinszwecks einstimmige Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handheben; wenn ein erschienenes Mitglied dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung können am Tag der Mitgliederversammlung dem Vorstand mündlich eingereicht werden; sodann sind sie mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Dies gilt nicht bei Anträgen auf Ausschluss, Satzungsänderung und Änderung des Vereinszweckes; hier ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.


§ 10 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlüssen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.


§ 11 Schriftliche Beschlussfassung
Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.


§ 12 Auflösung des Vereines
Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden; die Mitgliederversammlung ist jedoch nur dann beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der Mitglieder des Vereins anwesend sind. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsame vertretungsberechtigte Liquidatoren. Über die Verwendung des nach Beendigung der Liquidation vorhandenen Vereins-vermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 13 Beschlüsse
Beschlüsse sind unter Abgabe des Ortes und der Zeit der Versammlung, sowie der Abstimmungsergebnisse in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterschreiben.


§ 14 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 17. November 1992 so beschlossen und tritt nach Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.


(Anmerkung: Der o.g .Eintrag in das VR beim AG Alsfeld erfolgte am 1.11.1993 unter VR-Nr. 597)

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